Beratungshilfe
Im folgenden Abschnitt möchte ich Sie über die Möglichkeiten der Beratungshilfe informieren.

Voraussetzungen der Beratungshilfe
Sie haben unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe:
1. Mittellosigkeit: Der Hilfesuchende kann sich nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die Beratung nicht leisten. Soweit ein Anspruch auf Leistungen auf ALG II/Hartz IV oder Sozialhilfe besteht, reicht der Leistungsbescheid als Nachweis aus. Beratungshilfe wird ab vorhandenem Vermögen von ca. 1500-1600 € nicht mehr gewährt.
2. Es steht keine andere zumutbare Möglichkeit der Rechtsberatung zur Verfügung. Diese Voraussetzung führt häufig zum Streit darüber was eine zumutbare Alternative ist. Bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Beratungshilfe unterstütze ich Sie selbstverständlich auch gerne.
3. Fehlende Mutwilligkeit: Es muss gesichert sein, dass ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Wunsch nach Beratung vorliegt. Es wird als mutwillig angesehen, wenn es im konkreten Fall nicht erforderlich erscheint, seine Rechte wahrzunehmen.
4. Erfolgsaussicht: Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe kommt es bei der Beratungshilfe nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung an.

Umfang der Beratungshilfe
Die Beratungshilfe deckt die Kosten der Erstberatung und der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts ab. In Bereich des Sozialrechts bedeutet dies, dass die Kosten für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens abgedeckt sind. Läßt sich der Streit dadurch nicht aus der Welt schaffen und muss ein Gericht entscheiden, so kann der Prozess durch Prozesskostenhilfe finanziert werden. Mehr Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie
hier.

Wo beantrage ich Beratungshilfe und welche Unterlagen benötige ich?
Zweckmäßigerweise beantragen Sie Beratungshilfe bei der Rechtsantragsstelle am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Ihr zuständiges Amtsgericht können Sie
hier ermitteln. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Sie erhalten vom zuständigen Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein mit dem Sie dann zum Anwalt Ihrer Wahl gehen. Dieser ist in der Regel verpflichtet einen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein zu vertreten. Er ist zudem berechtigt, dem Rechtssuchenden eine Beratungshilfegebühr in Höhe von fünfzehn Euro in Rechnung zu stellen.

Zur Beantragung von Beratungshilfe nehmen Sie, zur Vermeidung doppelter Wege, am besten gleich folgende Unterlagen mit:
• Personalausweis
• Unterlagen welche das rechtliche Problem darlegen (z.B. Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid)
• Einkommensnachweise; sämtliche Unterlagen, aus denen sich das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Mitglieder ergibt, sind beizufügen (Leistungsbescheid, Einkommensnachweis, Rentenbescheid, Nachweis über den Bezug von Kindergeld, Unterhaltsnachweis)
• Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag
• vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
• Mietvertrag
• Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen oder Kredite die derzeit von Ihnen abzuzahlen sind, sowie Nachweise, dass Sie diese auch bedienen
• Versicherungspolicen insbesondere bei bestehender Rechtsschutzversicherung
• Nachweise über eventuell bestehende Vermögenswerte; insbesondere bei Grundbesitz (Eigentumswohnung oder Grundstück) durch Vorlage eines Grundbuchauszugs, sowie Vorlage der monatlichen Belastungen (Müllabfuhr, Heizung, Wasser, Grundsteuer)
• bei Selbstständigen Nachweis einer Bilanz des Vorjahres und Steuerbescheid

Ablehnung eines Mandanten mit Beratungshilfescheins?
Grundsätzlich ist jeder Anwalt verpflichtet Mandate mit Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu übernehmen. Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigem Grund in Frage. Beispiele hierfür sind fehlendes Vertrauensverhältnis, Interessenkollision, Krankheit, Spezialisierung auf ein anderes Rechtsgebiet und gegebenenfalls Arbeitsüberlastung.

Ausfüllhilfe für das Antragsformular zur Beratungshilfe
Haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrages auf Beratungshilfe, so nutzen Sie bitte meine
hier hinterlegten Ausfüllhinweise (das Antragsformular selbst verfügt zwar in der Einleitung über Ausfüllhinweise, diese habe ich aber um wichtige Details ergänzt). In Zweifelsfällen sprechen Sie mich direkt darauf an und ich helfe Ihnen beim Ausfüllen des Formulars.