Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so müssen Sie sich in der Regel nicht um die Finanzierung des Rechtsstreits kümmern. In aller Regel wird der Anwalt das Notwendige selbst mit der Versicherung klären (Einholen einer Deckungszusage und nach Beendigung des Rechtsstreits die Abrechnung mit der Versicherung).

Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht - Besonderheiten
Während es in zivilrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich kein Problem darstellt, dass die Versicherung die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts übernimmt, so stellt sich die Situation im Sozialrecht leider meistens anders dar. Der Sozialgerichts-Rechtsschutz bezieht sich in aller Regel nur auf die gerichtliche Wahrnehmung der Rechte des Versicherten und beginnt erst mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Antrags bei Gericht. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im vorgelagerten Widerspruchsverfahren ist nicht abgedeckt. Allerdings bieten einige Versicherer im Rahmen von Sonderprodukten Rechtsschutz auch für das Widerspruchsverfahren an.
Um im Zweifelsfall zu klären, ob Ihre Versicherung die Kosten der außergerichtlichen Vertretung im Sozialrecht übernimmt, bringen Sie am besten zum ersten Termin Ihre Versicherungspolice mit. Gegebenenfalls werde ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und klären ob und wofür sie eintritt.