Unterstützung behinderter Menschen im Sozialrecht

Als Ihr Anwalt für Behindertenrecht Berlin-Brandenburg helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Behinderte/-r oder Schwerbehinderte/-r. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich sind die erstmalige oder erneute Feststellung des Grades der Behinderung sowie die Zuerkennung von Merkzeichen.

Das Behindertenrecht soll vor allem dazu dienen, behinderte Personen in die Gesellschaft zu integrieren und für sie einen Ausgleich zu schaffen. Allerdings erschweren der hohe Aufwand, Unwissenheit und fehlende Beratung durch die Behörden sowie unterschiedliche Zuständigkeiten das Leben behinderter Menschen zusätzlich.

Behindertenrecht: Feststellung der Behinderung

Die Beurteilung über das Vorliegen einer Behinderung sowie deren Ausmaß, erfolgt nur auf Antrag und wird in der Regel vom Versorgungsamt durchgeführt. Die Behörde untersucht den Sachverhalt und prüft, ob Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine Einschränkung möglicherweise nicht gewährleistet ist. Anschließend legt sie fest, ob eine Behinderung vorliegt und bestimmt deren Grad sowie die entsprechenden Nachteilsausgleiche. Dies sind die Hilfen und Leistungen, welche dem Behinderten nach dem Behindertenrecht zustehen.

Wird Ihr Antrag auf Feststellung einer Behinderung abgelehnt, der Grad Ihrer Behinderung zu niedrig eingestuft oder ein Nachteilsausgleich gewährt, haben Sie das Recht gegen diese Entscheidung zunächst Widerspruch einzulegen und, wenn auch dies zu keiner Abhilfe führt, zu klagen. Wenn Sie über alle möglichen und notwendigen Schritte durch einen Rechtsanwalt beraten werden möchten, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Behindertenrecht und Schwerbehindertenrecht gern zur Verfügung. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen auch bei einer Klage zur Seite.

Grad der Behinderung und Schwerbehindertenrecht

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt für jede Funktionsbeeinträchtigung an, wie schwerwiegend sie zu bewerten ist und wird ebenfalls vom Versorgungsamt festgelegt. Liegen mehrere einzelne Behinderungen vor, wird daraus der Gesamtgrad der Behinderung gebildet. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Beeinträchtigungen und ihrer wechselseitigen Beeinflussung.

Verschlimmern sich die Beeinträchtigungen kann ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden, dies jedoch nur wenn der veränderte Gesundheitszustand länger als sechs Monate angehält hat und die Änderung des Grads der Behinderung wenigstens 10 beträgt. Auch bei Hinzutreten weiterer Beeinträchtigungen kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% wird von einer Schwerbehinderung gesprochen. Ab diesem Grad der Behinderung können auch Merkzeichen zuerkannt werden; falls Sie Fragen haben oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Merkzeichen im Sozialrecht

Auf Antrag der behinderten Menschen werden gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vom Versorgungsamt festgestellt und in den Schwerbehindertenausweis als Merkzeichen aufgenommen. Dabei handelt es sich um "Vergünstigungen", mit denen die Behinderung als Einschränkung an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kompensiert werden soll. Der Nachteilsausgleich kann vielfältige Komponenten enthalten und umfasst beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Parkerleichterungen oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Die Nachteilsausgleiche werden durch die Merkzeichen repräsentiert. Diese Zeichen, welche auf dem Behindertenausweis eingetragen werden und geben Auskunft über die jeweilige Kompensation. Mit meiner Erfahrung als Sozialanwalt Berlin unterstütze ich Sie auch bei der Zuerkennung eines Merkzeichens und biete Ihnen rechtlichen Beistand.

Behindertenrecht: Durchsetzung Ihrer Rechte mit einem Rechtsanwalt Berlin-Brandenburg

Angehörige behinderter Personen sowie die Behinderten selbst wissen oft nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Zeitintensive Auseinandersetzungen mit den zuständigen Behörden sind keine Seltenheit und für den behinderten Menschen und sein Umfeld extrem belastend. Sie verhindern die unmittelbare Inklusion behinderter Personen in die Gesellschaft, welche eigentlich das Ziel des Behindertenrecht darstellt.

Nach meinen Erfahrungen auf dem Gebiet des Behindertenrecht Berlin-Brandenburg berücksichtigen die für die Feststellung der Behinderung zuständigen Versorgungsämter oftmals nicht alle relevanten Funktionsbeeinträchtigungen oder werten die Schwere der Beeinträchtigungen falsch.

Damit Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen und alle nötigen Informationen erhalten, um diese durchzusetzen, stehe ich Ihnen als Anwalt für Behindertenrecht in Berlin-Brandenburg zur Verfügung.