Bestimmte gesundheitliche Einschränkungen können nicht nur als Behinderung gewertet werden, sondern auch Nachteilsausgleiche bewirken. Durch die früher so genannte "Vergünstigung" erlangt der Behinderte Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Diese Hilfen sollen die Teilhabe am Lebens in der Gesellschaft ermöglichen. Üblicherweise wird ein Nachteilsausgleich erst ab einem GdB von 50 gewährt. Die Summe der Nachteilsausgleich ist schier unüberschaubar und bezieht sich aus sämtliche Lebensbereiche. Beispiele sind die kostenlose Beförderung im Personennahverkehr, finanzielle Hilfen, Steuerermäßigungen oder Erhöhung des Regelsatzes im Grundsicherungsrecht, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Schreibzeitverlängerungen bei Prüfungen.
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen muss extra beim Versorgungsamt beantragt werden
Zu den Nachteilsausgleichen gehören insbesondere die durch die Merkzeichen repräsentierten Kompensationen. Welche Merkzeichen es gibt, unter welchen Voraussetzungen sie zuerkannt werden und welche Vorteile sie mit sich bringen erläutere ich Ihnen hier genauer.
Bei der rechtlichen Durchsetzung von Nachteilsausgleichen unterstütze ich Sie gerne anwaltlich.