Soziales Recht für Jedermann

Der hauptsächliche Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht in der Unterstützung gegenüber dem Jobcenter. Typische Probleme bei denen ich in diesem Zusammenhang behilflich bin sind folgende:

Leistungshöhe: Ich überprüfe den Bewilligungsbescheid auf die Berücksichtigung aller zu berücksichtigenden Bedarfspositionen. Oftmals wird etwa bereits die zu berücksichtigende Miete zu niedrig angesetzt. Zudem prüfe ich, ob die vom Jobcenter angerechneten Einkommen korrekt sind. Häufig wird Einkommen kürzend angesetzt, obwohl dieses gar nicht oder nicht in dieser Höhe zugeflossen ist.

Ablehnungsbescheid: Wenn das Jobcenter Ihren Antrag auf ALG II oder andere Leistungen ablehnt prüfe ich die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung und gehe gegebenenfalls dagegen vor.

Sanktionsbescheid
: Ich gehe gegen Bescheide mit denen das Jobcenter Pflichtverletzungen wie Meldeversäumnisse, Nichtbewerbungen auf vermeindlich zumutbare Vermittlungsvorschläge, Nichtantritt von Eingliederungsmaßnahmen oder "Ein-Euro-Jobs" mit Leistungskürzungen sanktioniert.

Rückforderungsbescheid: Ich gehe gegen Bescheide, mit den das Jobcenter Leistungen zurückfordert, vor.

Vorläufige Zahlungseinstellung: Wenn das Jobcenter bereits gewährte Leistungen mit einer sogenannten vorläufigen Zahlungseinstellung sofort "einfriert", helfe ich Ihnen bei der Wiederaufnahme der Zahlungen.

Eingliederungsvereinbarung
: Ich prüfe die Rechtmäßigkeit einer Ihnen gegenüber ergangenen Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsakts.

Zuweisung in Eingliederungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten
: Wenn dass Jobcenter Sie einer Eingliederungsmaßnahmen oder einem "Ein-Euro-Job" zuweist, prüfe ich die Rechtmäßigkeit dieser Zuweisung.

Diese Beispiele stellen nur einen Teil möglicher Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter dar. Wenn Sie mit diesen oder anderen Problem konfrontiert sind, kontaktieren Sie mich einfach für eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung.