Soziales Recht für Jedermann

Rentenversicherungsrecht

Ich betreue Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung wie der Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Rente wegen Erwerbsminderung
Ich helfe bei der Zuerkennung einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Die medizinischen Voraussetzungen für diese Renten werden von der Rentenversicherung oft nicht ausreichend geprüft. In einem Widerspruchs- oder Klageverfahrens prüfe ich, ob die Rentenversicherung alle gesundheitlichen Einschränkungen erfasst und hinsichtlich deren Schwere zutreffend bewertet hat.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ich unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Umschulungsmaßnahmen, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können. In der Praxis wird von der Rentenversicherung oft recht allgemein behauptet, dass dem zuletzt ausgeübten Beruf noch nachgegangen werden kann, selbst wenn die behandelnden Ärzte oder sogar solche von Reha-Kliniken eine Umschulung auf einen leidensgerechten Beruf ausdrücklich befürworten. Mit anwaltlicher Unterstützung läßt sich meist doch eine Zuerkennung von Teilhabeleistungen wie Weiterbildungsmaßnahmen, Mobilitätshilfen oder Überbrückungsgeld erreichen.

Kontaktieren Sie mich bitte für eine kostenlose Ersteinschätzung