Soziales Recht für Jedermann

Unterstützung behinderter Menschen im Sozialrecht

Als Ihr Anwalt für Behindertenrecht helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich sind die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Zuerkennung von Merkzeichen. Nach meinen Erfahrungen berücksichtigen die zuständigen Versorgungsämter oftmals nicht alle relevanten Funktionsbeeinträchtigungen oder werten die Schwere der Beeinträchtigungen falsch.

Feststellung der Behinderung
Die Beurteilung über das Vorliegen einer Behinderung sowie deren Ausmaß, erfolgt nur auf Antrag und wird in der Regel vom Versorgungsamt durchgeführt. Die Behörde untersucht den Sachverhalt und prüft, ob Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine Einschränkung möglicherweise nicht gewährleistet ist. Anschließend legt sie fest, ob eine Behinderung vorliegt und bestimmt deren Grad sowie die entsprechenden Nachteilsausgleiche. Dies sind die Hilfen und Leistungen, welche dem Behinderten nach dem Behindertenrecht zustehen.

Grad der Behinderung und Schwerbehindertenrecht
Der (GdB) gibt für jede Funktionsbeeinträchtigung an, wie schwerwiegend sie zu bewerten ist und wird ebenfalls vom Versorgungsamt festgelegt. Liegen mehehrere einzelne Behinderungen vor, wird daraus der Gesamtgrad der Behinderung gebildet. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Beeinträchtigungen und ihrer wechselseitigen Beeinflussung.

Verschlimmern sich die Beeinträchtigungen kann ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden, dies jedoch nur wenn der veränderte Gesundheitszustand länger als sechs Monate angehält hat und die Änderung des Grads der Behinderung wenigstens 10 beträgt. Auch bei Hinzutreten weiterer Beeinträchtigungen kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% wird von einer Schwerbehinderung gesprochen.

Merkzeichen bzw. Nachteilsausgleiche
Auf Antrag werden gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vom Versorgungsamt festgestellt und in den Schwerbehindertenausweis als Merkzeichen aufgenommen. Dabei handelt es sich um "Vergünstigungen", mit denen die Behinderung als Einschränkung an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kompensiert werden soll. Der Nachteilsausgleich kann vielfältige Komponenten enthalten und umfasst beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Parkerleichterungen oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Wird Ihr Antrag auf Feststellung einer Behinderung abgelehnt, der Grad Ihrer Behinderung zu niedrig eingestuft oder ein Nachteilsausgleich gewährt, haben Sie das Recht gegen diese Entscheidung zunächst Widerspruch einzulegen und, wenn auch dies zu keiner Abhilfe führt, zu klagen.