WAV-Fortschreibungsverordnung Berlin 2014


Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der Wohnaufwendungenverordnung (kurz WAV) hat der Berliner Gesetzgeber die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Leistungsempfänger neu geregelt. Nachdem zuletzt zum 01.08.2013 die übernahmefähigen Unterkunftskosten mittels der Ersten Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (kurz WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) an den Berliner Mietspiegel von 2013 angepasst wurden, folgt nunmehr eine Anpassung nach Maßgabe des bundesweiten Heizspiegels 2013 und damit eine Erhöhung der maximal vom Jobcenter übernommenen Mieten.

Die Anpassung bringt für eine alleinstehende Person ein Plus von 5-10 Euro pro Monat. Die aktuellen Obergrenzen können Sie
hier nachlesen. Es ist zu Erwarten dass nach Inkrafttreten des Berliner Mietspielgels 2014 in diesem Sommer die nächste Anpassung erfolgen wird.

Nach wie vor steht aber das grundsätzliche Konzept der Wohnaufwendungenverordnung beim Bundessozialgericht auf dem Prüfstand
(B 4 AS 34/13 R). Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Behörden stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Werden Ihre Unterkunftskosten oder Betriebskostennachforderungen nicht vollständig übernommen oder möchten Sie in eine neue Unterkunft umziehen, das Jobcenter verweigert Ihnen jedoch die Zustimmung zum Umzug, so kontaktieren Sie mich.